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Inhalt

Die Inhalte geben nur meine eigene Meinung wieder, nicht die Dritter. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet. Ich mache darauf aufmerksam, dass das Urheberrecht auch ohne expliziten Hinweis darauf gilt und dass das Zurschaustellen fremder Seiten in eigenen Frames eine Verletzung desselben darstellt.

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Und hier der Kommentar zum üblichen Disclaimer:
Über das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 (312 O 85/98) gibt es mehrere Meinungen. Einerseits wird daraus abgeleitet, dass man ohne ausdrückliche Distanzierung vom Inhalt einer verlinkten Seite für deren Inhalt ggf. haftbar gemacht werden kann.

Andererseits wird über jene, die einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Seite einbauen, auch behauptet, sie hätten das Urteil nie gelesen, geschweige denn verstanden.

Was ist denn nun richtig?

Nun, ich denke, beide Seiten haben irgendwo recht. Zunächst stellt das LG Hamburg fest:

Hinsichtlich des klagweise weiterverfolgten Schadensersatzanspruchs ist auszuführen, daß entgegen der Auffassung der Beklagten die Aufnahme des Links weder von der "Haftungsfreizeichnungsklausel" [...] gerechtfertigt wird.

Das bedeutet, dass im konkreten Fall (!) der Hinweis, es habe sich um einen Link auf eine Seite von Dritten gehandelt, nicht von der Haftung frei sprechen konnte. Weiter heißt es unter Bezug auf eine Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff.:

Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.

Dies lässt durchaus den Schluss zu, dass eine ausdrückliche Distanzierung prinzipiell schon möglich sei, was die Standard-Disclaimer auf vielen Seiten erklärt. Ob der Schluss richtig oder falsch ist, kann ich nicht beurteilen.

Ich persönlich denke, dass dieses Urteil die Aufregung um es nicht wert ist. Letztlich hat es doch nur an einem Einzelfall gezeigt, dass ein einzelner Link auf eine abwertende Seite zu unausgewogen ist, um durch die freie Meinungsäußerung gedeckt zu sein. Viel interessanter ist die Frage, ob man sich pauschal von Inhalten distanzieren kann, ohne diese Inhalte überhaupt zu benennen, vielleicht auch nur zu kennen - oder auch, ob eine Distanzierung in einem Fall wie dem damaligen im Sinne des BGH ausreichend gewesen wäre. Das wird nicht klar beantwortet. Insofern verweise ich für eine Rechtsberatung an den Anwalt Ihres Vertrauens.

Aber versuchen wir's mal: Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Inhalten auf von mir verlinkten Seiten Dritter, die rechtswidrig sind oder die jemandes Rechte verletzen. Eine solche Verlinkung ist nicht meine Absicht. In solchen Fällen biite ich um eine Mitteilung an mich. Das gilt natürlich auch für Inhalte meiner eigenen Seiten, ich habe zwar nicht vor, jemanden seiner Rechte zu berauben, aber falls ich irgendwo im Irrtum bin, wird das natürlich schnell behoben.